Teil-Wiederaufnahme Sportbetrieb

Nach den von der Landesregierung im Rahmen der 8. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz  (8.CoBeVO RLP) beschlossenen Lockerungen bei den Coronavirus-Schutzmaßnahmen war seit Mitte Juni unter Auflagen wieder Sport in Innenräumen möglich. Mit der konsolidierten Fassung der 10.CoBeVO RLP sind ab dem 15.07.2020 nunmehr auch wieder Kontaktsportarten (u.a. auch Fußball) mit bis zu 30 Personen ohne Maskenpflicht erlaubt.
Zu den jeweiligen Sportarten sind Hygienekonzepte entsprechend den Vorgaben der CoBeVO zu erstellen, die während der Ausübung des Sports beachtet werden müssen. Hygienevorgaben gibt es sowohl für den Sportbetrieb im Freien, wie auch für den Sport in Innenräumen (Hallen).  Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln während der jeweiligen Übungs-/Sportstunden sind von einem namentlich zu benennenden verantwortlichen Hygienebeauftragten vor Ort zu überwachen. Ein Zuwiderhandeln kann zum Entzug der von der Ortsgemeinde erteilten Freigabe führen (Die Ortsgemeinde ist Eigentümer und Träger des Sportplatzes und der Turnhalle) .
Trotz der Lockerungen durch die o.g. Konsolidierte Fassung der 10.CoBeVO RLP sind natürlich weiterhin noch Hygieneregeln zu beachten, was auch in unser aller Interesse stehen muss.
Seitens des TV 1895 Albig werden derzeit wieder angeboten:

Weitere Informationen findet man auf den betreffenden Seiten im Bereich „Breitensport“.
Wann die anderen Sportarten und Kurse wieder mit Ihrem Trainings- und Übungs- bzw. Kursbetrieb starten, ist von den jeweiligen Übungsleitern/innen abhängig. Die entsprechenden Informationen werden hier veröffentlicht.